Hallo ihr Lieben,
da sind wir wieder mit den neusten Infos vom Stama. Wir hoffen, ihr alle habt den freien Tag genossen und seit nochmal frisch in den Freitag gestartet. Jetzt ist schon wieder Wochenende für uns – umso besser.
Wie versprochen, gibt es diese Woche tatsächlich das Protokoll der letzten KSV. Ihr findet es im Anhang an diesen Report. Dazu müssen wir sagen, dass über einige inhaltliche Änderungen, in der SV-Satzung, in der nächsten KSV nochmal abgestimmt werden muss.
Von der letzten Woche gibt es sonst nichts allzu Interessantes zu berichten, deswegen stimmen wir euch schon mal auf den November und unser Rockkonzert ein. Wie schon erwähnt, haben wir den Schichtplan füllen wollen und das ist uns auch gelungen. Damit ihr planen könnt und Bescheid wisst mit wem ihr welche Schicht übernehmt, veröffentlichen wir den Plan jetzt schon:
Uhrzeit |
Kasse |
Strich/Perso/Bändchen (3 Personen) |
Mädchen für alles |
19.00-20.30 |
Anna Brecht |
Eva Schmidt, Katharina Mattes, Theresa Adams |
Jonas Petry, Johannes Grün |
20.30-22.00 |
Niklas Daugherty |
Sarah Schneider, Lea Schmitt, Julia Schneider |
Jonas Petry, Johannes Grün |
22.00-Ende |
Nina Glaeser |
Carolin Sonntag, Franzi Grün, Cecily Nagel |
Jonas Petry, Johannes Grün |
Uhrzeit |
Türsteher |
Türsteher/Taschengucker |
19.00-20.30 |
Hübscher |
Weinstock |
20.30-22.00 |
Gruber |
Florian Beisiegel |
22.00- Ende |
Gernot Bencker |
Julian Sutter |
Uhrzeit |
Ausschenken nur ab 16 Jahren (3 Personen) |
Kasse |
19.00-20.30 |
Carolin Sonntag, Samuel Fehres, Leon Bisanz |
Julia Schneider |
20.30-22.00 |
Hübscher, Nadeen Khalid, Nicola Trenz |
Theresa Adams |
22.00- Ende |
Nadja Kalina, Hoang Ahn Pham, Miriam Foderer |
Elena Waidner |
Aufbau ab 15.00 Uhr: Joshua Backes, Johannes Grün, Cassandra Küchemann, Nele Ziegler, Jonas Petry, AigB, DtS, Flabby Cheeks, Simon Schwarz, SV
Abbau: Johannes Grün, Cassandra Küchemann, Nele Ziegler, Jonas Petry, AigB, DtS, Flabby Cheeks, Simon Schwarz, SV
Fotos/Kamera: Nele Ziegler, Cassandra Küchemann
Wir bedanken uns natürlich recht herzlich bei all denen, die helfen wollen! Das wird bestimmt wieder ein klasse Event. Macht alle schön Werbung und dann können wir uns auf einen schönen Abend, mit toller Musik, freuen.
In der nächsten Woche steht am Freitag, den 09.11.12, der Elternsprechtag an. Das heißt für alle Schüler schulfrei – die Eltern sind dran! Dort werden auch schon Karten für den Herbstball am 24.11.12 im Kurhaus verkauft.
Sonst wünschen wir, ein schönes Wochenende und einen guten Start in die neue Woche!
Mit ganz lieben Grüßen,
Eure SV
Anhang:
Protokoll der KSV des 16.10.12
Gymnasium an der Stadtmauer
Protokollant: Carolin Sonntag
Datum: 16.10.12
Zeit: 09.35-10.20 Uhr
Ort: Aula
Abwesende: – (Bemerkung: Klassensprecher 7a,7b,6a (sechs Schüler) erst ab TOP 3 anwesend)
Tagesordnungspunkte:
TOP 1 Kassenbericht der alten SV
TOP 2 Entlastung der alten SV
TOP 3 Satzungsänderung
TOP 4 Ämterwahl
TOP 5 Projekte der SV
TOP 6 Sonstiges
Antrag auf diese Tagesordnung einstimmig angenommen.
Antrag auf offene Wahl einstimmig angenommen.
Zu TOP 1: Kassenwart (Felix Schweitzer) SV 2011/2012 erläutert Kassenbericht.
Kontostand am Ende der Wahlperiode der SV 2011/2012: 3587,03 €
Zu TOP 2:
Wahl dafür, dass die alte SV (Viktoria Schneider, Philipp Brendel, Miriam Forderer, Lena Schieferstein, Felix Schweitzer, Franziska Grün) entlastet wird.
Anzahl der Stimmen dafür: 61
Anzahl der Stimmen dagegen: –
Anzahl der Stimmen Enthaltung: –
Zu TOP 3:
Bemerkung: Rot markierte Passagen entsprechen den Neuerungen
Satzung der SV am Gymnasium an der Stadtmauer
1. Allgemeines
Die SV vertritt die Schüler des Staatlichen Gymnasiums an der Stadtmauer. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen und Vorstellungen der Schüler mit den ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu vertreten und auf diese Weise aktiv am Schulleben teilzunehmen. Der Einfachheit halber wurde bei sämtlichen Ämtern/Bezeichnungen die maskuline Form gewählt. Weibliche Personen haben selbstverständlich gleichberechtigten Zugang zu allen Ämtern und Positionen.
2. Klassen-/Stammkurs-/Stufensprecher
2.1. Aufgaben
2.1.1. Der Sprecher und sein Stellvertreter vertreten ihre Mitschüler gegenüber den Lehrern, der Schulleitung und der KSV.
2.1.2. Die Klassen-/Stammkurssprecher haben das Recht, einmal im Monat eine Klassenversammlung abzuhalten. Die Schüler erhalten dazu eine Unterrichtsstunde. Der Termin ist in Absprache mit dem Klassen-/ Stammkursleiter festzulegen.
2.1.3. Der Sprecher informiert vor der KSV seine Mitschüler über die Tagesordnung und nach der Sitzung über die Beratung und die gefassten Beschlüsse. Er ist seinen Mitschülern für seine Tätigkeit Rechenschaft schuldig.
2.1.4. Die Stufensprecher werden in die Arbeit des Schülersprechers/des SV-Teams einbezogen und haben beratende Funktion. Sie können in Absprache mit dem Schülersprecher/SV-Team eigenverantwortlich Aktionen oder Projekte, die ihre Stufe betreffen, planen und durchführen
2.1.5. Sind sowohl Sprecher als auch dessen Vertreter verhindert, übernimmt ein anderer Schüler der Klasse/des Stammkurses vorübergehend deren Funktion.
2.2. Wahl
2.2.1. Jede Klasse/jeder Stammkurs wählt aus ihrer/seiner Mitte einen Sprecher und einen Stellvertreter für ein Schuljahr.
2.2.2. Die Klassen-/Stammkurssprecher und deren Vertreter werden möglichst in den ersten zwei Wochen des neuen Schuljahres gewählt.
2.2.3. Jede Stufe kann einen Stufensprecher und Stellvertreter für ein Schuljahr wählen.
2.2.4. Die Stufensprecher werden in einer Stufenversammlung unter Leitung der SV möglichst zum Beginn des Schuljahres gewählt, wenn die Stufe dies will.
2.2.5. Die SV informiert die Schüler vor der Wahl über die Aufgaben eines Sprechers.
2.2.6. Alle Wahlen sind allgemein, direkt, frei, gleich und geheim.
2.3. Rücktritt und Abwahl
2.3.1. Der Sprecher und sein Stellvertreter können ohne Angabe von Gründen von ihren Ämtern zurücktreten. Die Neuwahl erfolgt möglichst innerhalb der folgenden zwei Wochen.
2.3.2. Eine Abwahl ist nur auf Antrag der Hälfte der Schüler einer Klasse/eines Kurses/einer Stufe mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder möglich. Die Neuwahl erfolgt möglichst innerhalb der folgenden zwei Wochen.
3. KSV
3.1. Teilnahme
3.1.1. An einer Klassensprecherversammlung (KSV) nehmen Klassensprecher sowie Stammkurs-/Stufensprecher und deren Vertreter teil. Die Leitung übernimmt das SV-Team. Sowohl Sprecher als auch Vertreter haben das Stimmrecht in der KSV. Für die MSS gibt es für jeden Stammkurs zwei stimmberechtigte Teilnehmer, dies sind der Stammkurssprecher und sein Vertreter.
3.1.2. Schüler und Lehrer können auf Einladung/Antrag des SV-Teams an der KSV teilnehmen. Sie haben kein Stimmrecht.
3.1.3 Die Schulleitung hat ein Recht auf Anhörung in der KSV.
3.2. Einberufung und Schriftführung
3.2.1. Die KSV wird durch das SV-Team im Einverständnis mit dem Schulleiter einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder der KSV es verlangt. Sie muss einberufen werden, wenn es der Verbindungslehrer oder der Schulleiter verlangt. Dies muss innerhalb von 10 Tagen geschehen. Es ist möglich, dass die Sprecher stufenweise einberufen werden. Die Einberufungsfrist beträgt acht Tage.
3.2.2. Die Einladung für die KSV, die auch die Tagesordnung enthält, wird spätestens eine Woche vor der Sitzung den Schülern über das Klassenbuch oder das schwarze Brett schriftlich mitgeteilt. Schulleiter und Vertrauenslehrer müssen ebenfalls rechtzeitig schriftlich informiert werden.
3.2.3. Von der KSV werden Protokolle angefertigt, die Folgendes enthalten:
• Anwesenheitsliste
• Datum, Beginn und Ende der Sitzung
• Antragssteller und Antragstext
• Beschlüsse mit genauem Stimmenverhältnis
• Gesprächsergebnisse
• Unterschrift des Protokollanten
3.2.4. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer einer KSV hat das Recht, seine abweichende Meinung schriftlich zu formulieren und der Niederschrift beizufügen.
3.3. Beschlussfähigkeit
3.3.1. Die KSV ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind.
3.3.2. Bei Beschlussunfähigkeit in einer ersten Sitzung ist die KSV in einer zweiten Sitzung zu diesem Thema unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Bei der Einberufung zur zweiten Sitzung ist auf diese erleichterte Beschlussfähigkeit hinzuweisen.
3.3.3. Beschlüsse fasst die KSV mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, d.h. die Anzahl der JA-Stimmen muss die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten übersteigen. Enthaltungen zählen als NEIN Stimmen.
3.4. Verfahrensfragen
3.4.1. Die erste KSV im neuen Schuljahr findet möglichst in den ersten vier Wochen des neuen Schuljahres statt. Tagesordnungspunkte der KSV sind die Wahlen von Schülern für folgende Ämter:
• Kassenwart
• Protokollant der KSV
• 2 Mitglieder des Schulausschusses
• 2 Mitglieder des Schulbuchausschusses
• 2 Mitglieder der Landesschülerkonferenz (LSK)
• 2 Mitglieder der Kreis-Schülervertretung (Kr-SV)
• ggf. zwei Mitglieder des Festausschusses
Die Jahrgangsstufe 13 wählt einen Stufensprecher und teilt die Wahl in der KSV mit.
3.4.2. Nach jeder KSV muss das Protokoll innerhalb einer Woche vervielfältigt werden und an den Schulleiter, die Verbindungslehrer und die Klassen verteilt werden.
3.4.3. Die KSV kann besondere Ausschüsse, die aus Schülern der eigenen Schule zusammengesetzt sind, auf Zeit für aktuelle Fragen der SV bilden. Die Ausschüsse sind der KSV für ihre Arbeit Rechenschaft schuldig.
4. SV-Team
4.1. Aufgaben
4.1.1. Die Schülervertretung (SV) ist ein demokratisch gewähltes Team von Schülern.
4.1.2. Das SV-Team vertritt die Schülerschaft gegenüber:
• der Schulbehörde
• der Schulleitung
• dem Lehrerkollegium
• dem Schulelternbeirat
4.1.3. Das SV-Team ist der KSV für seine Tätigkeit und die Verwaltung des Vermögens Rechenschaft schuldig.
4.1.4. Das SV-Team ist für die Durchführung der Beschlüsse der KSV zuständig und trägt dafür die Verantwortung.
4.1.5. Das SV-Team kann zur Durchführung bestimmter Aufgaben weitere Schüler heranziehen, was durch einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden der KSV bestätigt werden muss.
4.1.6. Ein Mitglied der SV ist Mitglied des Schulausschusses. In der Gesamtkonferenz ist mindestens ein weiteres Mitglied der SV teilnahmeberechtigt.
4.1.7. Das SV-Team sollte in regelmäßigen Treffen im Abstand von höchstens vier Wochen mit der Schulleitung und den Verbindungslehrern aktuelle Anliegen der Schüler und Vorhaben bzw. Probleme besprechen. Über dieses Treffen wird Protokoll geführt.
4.2. Wahl
4.2.1 Das SV-Team wird von der Schülervollversammlung am Ende oder am Anfang eines Schuljahres für das folgende oder das gerade begonnene Schuljahr gewählt, kann sich jedoch im Ausnahmefall, falls sich keine Gegenkandidaten melden, für ein weiteres Schuljahr bestätigen lassen, ansonsten findet eine Neuwahl statt. Kandidaturen müssen spätestens am Vortag der Wahl dem Wahlausschuss mitgeteilt werden. Das SV-Team besteht aus mindestens zwei und höchstens zehn Personen, die aus ihrer Mitte den Schülersprecher und dessen Vertreter bestimmen. Mitglieder des SV-Teams können nicht gleichzeitig Klassen-/Stammkurssprecher sein.
4.2.2. Neuwahl
4.2.2.1. Organisation und Durchführung der Wahl liegen beim Wahlausschuss, der aus dem SV-Team des letzten Schuljahres und den Verbindungslehrern besteht. Wahlkandidaten dürfen nicht im Wahlausschuss vertreten sein.
4.2.2.2. Die persönliche Vorstellung und die Vorstellung des Programms erfolgt in der Wahlversammlung.
4.2.2.3. Die Wahl erfolgt durch die Schülervollversammlung, die in Absprache mit dem Schulleiter vom Wahlausschuss einberufen wird. Dabei ist jeder Schüler stimmberechtigt.
4.2.2.4. Die Wahl ist allgemein, direkt, frei, gleich und geheim.
4.2.2.5. Kommt es bei einer Wahl zu einer Stimmengleichheit zweier oder mehrerer Parteien, gibt es eine Stichwahl zwischen diesen. Die Stichwahl findet in den Klassen/Stammkursen unter Aufsicht eines Lehrers statt. Die Sprecher geben die Wahlzettel sofort nach der Wahl beim Wahlausschuss ab. Die Stichwahl findet möglichst innerhalb der folgenden zwei Wochen nach den Wahlen statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, falls sich die Parteien nicht in beiderseitigem Einvernehmen einigen können.
4.2.2.6. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen hat. Das endgültige Wahlergebnis wird an den schwarzen Brettern bekannt gegeben.
4.2.3. Verlängerung der Amtszeit eines SV-Teams
4.2.3.1. Die Abstimmung über die Verlängerung der Amtszeit findet in der letzten KSV des Schuljahres statt. Die Wahl wird von einem Wahlausschuss organisiert, der aus den Stufensprechern und den Verbindungslehrern besteht. Drei Wochen vor der letzten KSV ruft das SV-Team an den schwarzen Brettern neue Kandidaten auf, sich zu melden. Falls sich keine Kandidaten finden, hat das amtierende SVTeam die Möglichkeit, sich in der letzten KSV bestätigen zu lassen.
4.2.3.2. Die Wahl ist allgemein, direkt, frei, gleich und geheim.
4.2.3.3. Das SV-Team ist bestätigt, wenn zwei Drittel der KSV einer Verlängerung der Amtszeit zustimmt und sich keine Gegenkandidaten gemeldet haben. Das Ergebnis wird an den schwarzen Brettern bekannt gegeben.
4.3. SV-Ordner und Wochenreporte
4.3.1. Der Schriftverkehr der SV sowie Protokolle und alle anderen schriftlichen Unterlagen müssen in dafür vorgesehene Ordner abgeheftet werden. Jedes neue SV-Team eröffnet einen neuen Ordner und führt ihn bis zur Amtsabgabe.
4.3.2. Alle Ordner werden im SV-Raum aufbewahrt. Sie sind jedem zugänglich und können dort eingesehen werden.
4.3.3. Anstatt Punkt 4.3.1. und 4.3.2. kann Punkt 4.3.3. gelten, welcher besagt, dass Protokolle durch Wochenreporte ersetzt werden können, die im Internet auf dem SV eigenen Blog www.stamasv.wordpress.com mindestens wöchentlich erscheinen, außer in den Ferien.
4.4. SVplus
4.4.1. Die SVplus ist eine Schülerinitiative, die den Schülern mehr Mitsprache und Teilnahme an SV-Arbeit ermöglicht. Deshalb ist die SVplus kontinuierlicher Bestandteil der SV-Arbeit und wird von den gewählten SV-Mitgliedern angeführt.
5. Verbindungslehrer
5.1. Aufgaben
5.1.1. Die Verbindungslehrer fördern und beraten die Schüler in Fragen der SV. In Konfliktfällen übernehmen sie die Vermittlung zwischen Schülern und Lehrern. Sie nehmen an der KSV mit beratender Funktion teil. Der Schüler hat das Recht, sich auch während des Unterrichts an die Verbindungslehrer zu wenden, wenn das der Stundenplan der Lehrer zulässt und der Schüler deswegen keine Überprüfungen versäumt.
5.1.2. Beide Verbindungslehrer üben ihr Amt gleichberechtigt aus.
5.2. Wahl
5.2.1. Jedes Jahr wird ein Verbindungslehrer von der Schülerschaft für zwei Jahre gewählt, es sind immer zwei Verbindungslehrer gleichzeitig im Amt.
5.2.2. Jede Klasse schlägt maximal drei Kandidaten vor, diese Vorschläge werden in einer KSV gesammelt. Das SV-Team holt das Einverständnis der vorgeschlagenen Lehrer zu ihrer Kandidatur ein. Die Wahl wird in derselben Vollversammlung durchgeführt, in der auch das SV-Team gewählt wird.
5.2.3. Die Wahl ist allgemein, direkt, frei, gleich und geheim.
5.2.4. Das Endergebnis wird an den schwarzen Brettern bekannt gegeben.
6. Rücktritt, Neuwahl, Ausschluss
6.1.1. Sowohl der Schülersprecher, der Stellvertreter, ein Verbindungslehrer als auch ein Mitglied des SV-Teams können ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dies müssen sie vor der KSV bekannt geben.
6.1.2. Tritt der Schülersprecher zurück, so übernimmt der Stellvertreter automatisch die Aufgaben des Sprechers. Tritt der Stellvertreter zurück, bestimmt der Schülersprecher einen neuen Stellvertreter aus den Mitgliedern des SV-Teams.
6.1.3. Tritt das gesamte SV-Team zurück, so wird in der gleichen KSV-Sitzung ein KSV-Mitglied für die Zeitspanne bis zur Neuwahl eines SV-Teams provisorisch eingesetzt. Es entscheidet hierbei die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder der KSV.
6.1.4. Die Neuwahl findet möglichst innerhalb der nächsten sechs Wochen nach dem Rücktritt durch die KSV statt und wird von den Verbindungslehrern geleitet.
6.1.5. Der Ausschluss eines Teammitglieds oder die Abwahl eines Schülersprechers sowie die Abwahl eines Verbindungslehrers ist bei Vorliegen schwerwiegender Gründe mit einer Zweidrittel-Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten KSV möglich.
7. Anfechtung von Wahlen
7.1. Schüler haben in begründeten Fällen das Recht, eine Wahl anzufechten. Die Anfechtung muss spätestens sieben Tage nach Bekanntwerden der Ergebnisse erfolgen. Über die Anfechtung entscheiden die Organisatoren der Wahl im Einvernehmen mit Schulleiter und Verbindungslehrern.
7.2. Wird dem Einspruch stattgegeben, finden umgehend Neuwahlen statt.
8. Finanzen
8.1. Die SV verfügt über ihre Finanzen autark. Sie ist der KSV Rechenschaft schuldig.
8.2. Das Geld der SV wird auf einem Konto verwahrt, das in der Regel einer der Verbindungslehrer führt. Überweisungen und Schecks werden stets von dem verantwortlichen Lehrer gegengezeichnet.
8.3. Kassenwart
8.3.1. Das SV-Team ernennt einen Kassenwart, der von der KSV bestätigt werden muss. Der Kassenwart sollte sein Amt möglichst lange ausführen und ist verpflichtet, seinen Nachfolger einzuarbeiten.
8.3.2. Der Kassenwart ist der KSV Rechenschaft schuldig. Er nimmt an der KSV mit beratender Stimme teil, solange er kein Klassen-, Stammkurssprecher oder Vertreter ist.
8.4. Kassenprüfung
8.4.1. Auf Antrag eines Mitglieds der KSV bildet diese einen Ausschuss zur Kassenprüfung oder die Verbindungslehrer übernehmen mit dem Schülersprecher die Kassenprüfung.
8.4.2. Der Kassenwart kann durch einen Mehrheitsbeschluss der KSV abgesetzt werden.
8.5. Sonderregelung
8.5.1. Bildet sich keine SV oder tritt die SV frühzeitig ab, ruht das gesamte Vermögen auf einem Konto, treuhänderisch vom kontoführenden Verbindungslehrer verwahrt.
9. Satzungsänderungen
Für Änderungen der Satzung ist eine Zweidrittel-Mehrheit der beschlussfähigen KSV erforderlich.
10. Inkrafttreten
Diese Satzung wurde am 16.10.12 von der KSV verabschiedet und am 24.10.12 von der Direktorin des Staatlichen Gymnasiums an, der Stadtmauer genehmigt. Diese Satzung tritt an dem Tag in Kraft, wenn alle beteiligten Parteien mit ihrer Unterschrift zugestimmt haben.
Einverständnis der Schülervertretung:
_________________________________________
Ort, Datum, Schülersprecher
Einverständnis der Schulleitung:
__________________________________________
Ort, Datum, Schulleitung
Anzahl der Stimmen dafür: 66
Anzahl der Stimmen dagegen: –
Anzahl der Stimmen Enthaltung: 1
Zu TOP 4:
Kassenwart: Franziska Grün u. Luis Lasetzki
Anzahl der Stimmen dafür: 67
Anzahl der Stimmen dagegen: –
Anzahl der Stimmen Enthaltung: –
Kreis-SV: Leon Bisanz
Anzahl der Stimmen dafür: 67
Anzahl der Stimmen dagegen: –
Anzahl der Stimmen Enthaltung: –
Landes-SV: Leon Bisanz
Anzahl der Stimmen dafür: 67
Anzahl der Stimmen dagegen: –
Anzahl der Stimmen Enthaltung: –
Schulausschuss: Luis Lasetzki u. Carolin Sonntag
Anzahl der Stimmen dafür: 67
Anzahl der Stimmen dagegen: –
Anzahl der Stimmen Enthaltung: –
Schulbuchausschuss: Julia Schneider
Anzahl der Stimmen dafür: 67
Anzahl der Stimmen dagegen: –
Anzahl der Stimmen Enthaltung: –
Zu TOP 5:
Das SVplus-Wochenende am 16./17. Okt. 12 in Sargenroth dient der Planung des Rockkonzerts, Poetry Slams und Sommerfests.
Herzliche Einladung zum Rockkonzert der SV in der Mühle am 17.11.12 ab 20 Uhr. Allerdings ist dies nicht als Schulveranstaltung organisiert.
Zu TOP 6: –